Jährliche Prüfung von Anschlag- & Lastaufnahmemitteln
Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen geprüft werden. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden. Hierzu bieten wir eine zerstörungsfreie Prüfung mittels Magnetpulverprüfung an.
Als Anschlagmittel gelten:
Geprüft wird bei den Anschlagmitteln
Ein großes Lager-Sortiment an Ersatzteilen (auch in Sondergüte) ermöglicht uns zeitnahe Mängelabstellungen.
Als Anschlagmittel gelten:
- Ketten,
- Seile und Seilgehänge,
- Polyesterrundschlingen,
- Hebebänder,
- Haken,
- Ösen,
- Schäkel,
- Zurrketten (hier gilt die 3-jährige Rissfreiheitsprüfung nicht).
Geprüft wird bei den Anschlagmitteln
- der Zustand (Verformung, Risse, Brüche, etc.),
- der bestimmungsgemäße Zusammenbau,
- die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Schnepper im Hakenmaul, Verbindungsglieder, Verkürzungshaken, etc.)
Ein großes Lager-Sortiment an Ersatzteilen (auch in Sondergüte) ermöglicht uns zeitnahe Mängelabstellungen.
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