Leitern und Tritte müssen wiederkehrend durch einen Sachkundigen geprüft werden.
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie in der TRBS 2121-2 ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist. Gefährden Sie nicht Ihre Mitarbeiter und Ihren Versicherungsschutz!

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte Sachkundige Person Leitern und Tritte wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft und das Ergebnis dokumentiert wird.

Im §4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) heißt es beispielsweise: „Ein Arbeitgeber hat seinen Beschäftigten nur solche Arbeitsmittel bereit zu stellen, die für den Arbeitsplatz geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind.“ In §14 der BetrSichV wird genauer auf die Prüfung der Arbeitsmittel eingegangen.

Laut den Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte und befähigte Person Leitern, Tritte regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. (DGUV Information 208-016 / BGI 694)

Unabhängig von den Prüfungen durch eine beauftragte Person, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren und die Leitern und Tritte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.
 

Service Anfrage

Kontakt

APPENFELDER FÖRDERTECHNIK: Wir kümmern uns im Ihre Intralogistik – mit umfangreichem Service, Neugeräten und Gebrauchtstaplern. Und das in fast ganz Nordrhein-Westfalen.

Unsere Adresse

Appenfelder GmbH
Zum Scherbusch 8
D-51674 Wiehl-Marienhagen

Schreiben Sie uns

Code Image - Please contact webmaster if you have problems seeing this image code  Refresh Refresh Image