Service Anfrage
Jährliche Prüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichert das Leben Ihrer Mitarbeiter, daher ist eine kontinuierliche Wartung und Überprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Unsere sachkundigen Fachberater nach DGUV Regel 112-198 (BGR 198) übernehmen die jährliche Prüfung bei Ihnen vor Ort. Wir organisieren auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter für die sichere Anwendung der PSAgA.Die DGUV Regel 112-198 schreibt mindestens alle 12 Monate eine Prüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz durch eine sachkundige Person vor. Nur eine befähigte Person zur Prüfung von PSA gegen Absturz darf die PSA hinsichtlich der ordnungsgemäßen Einsatztauglichkeit geprüft und dokumentiert werden.
Als sachkundige Personen gemäß der DGUV 312-906 prüfen wir bei Ihnen vor Ort herstellerunabhängig folgende PSAgA:
- Auffanggurte
- Verbindungsmittel und -elemente
- Sitzgurte
- Bandfalldämpfer
- Mitlaufende Auffanggeräte
- Abseilgeräte
- Höhensicherungsgeräte
- Winden
- Helme
Kontakt
APPENFELDER FÖRDERTECHNIK: Wir kümmern uns im Ihre Intralogistik – mit umfangreichem Service, Neugeräten und Gebrauchtstaplern. Und das in fast ganz Nordrhein-Westfalen.
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